Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln:

 

1.1. Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und „Taxi – Autobus Seebacher“ für die von „Taxi – Autobus Seebacher“ angebotenen Beförderungen von Busgästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen.

 

1.2. Erfüllungsgehilfen

„Taxi – Autobus Seebacher“ ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, soweit deren Sicherheits- und Qualitätsstandards jenen von „Taxi – Autobus Seebacher“ entsprechen.

 

1.3. Andere Reiseveranstalter

Wenn Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt werden, schließen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist „Taxi – Autobus Seebacher“ nicht Ihre Vertragspartei.

 

1.4. Unentgeltliche Beförderungen

Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen gelten – vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Regelung – auch für unentgeltliche Beförderungen.

 

2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und „Taxi – Autobus Seebacher“ abgeschlossen wird:

 

2.1. Bei schriftlichem Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und „Taxi – Autobus Seebacher“ kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen) für Sie und „Taxi – Autobus Seebacher“ wirksam.

 

2.2. Elektronischer Vertragsabschluss

Ihre Reservierung erlangt erst nach Einlangen unserer Bestätigung und der Begleichung der Ihnen zugesandten Rechnung Gültigkeit!

 

2.3. Anmeldung weiterer Bus Gäste

Meldet die buchende Person weitere Bus Gäste an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Taxi- und Bus Gäste.

 

3. Leistungen

 

3.1. Leistungsbeschreibung

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Web-Site www.taxi-seebacher.at und diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von „Taxi-Autobus Seebacher“ beginnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt, ab Einsteigeort. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.

 

3.2. Vorlage gültiger Reiseunterlagen

Voraussetzung der Beförderung ist, dass Sie – rechtzeitig im Zuge der Abfertigung – vollständige und gültige Reiseunterlagen einschließlich der Buchungsnummer vorlegen. Andernfalls kann die Beförderung verweigert werden. Alle Passagiere sind selber dafür verantwortlich, gültige und vollständige Reiseunterlagen mit sich zu führen.

 

4. Preise

Unsere Angebote sind freibleibend.

Für die Annahme des Vertrages und dem Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und pro Person. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maß-gebend. Im Ennstal gelten keine verbindlichen Tarife für Taxi. 

 

Bitte beachten Sie, dass die ersten 30 Minuten Wartezeit ab bestellter Ankunftszeit bei einem Flughafen/Bahnhof inkludiert ist.

Ab jeder darauf folgender angefangener Wartestunde verrechnen wir für Taxifahrten EUR 20.-/Stunde und für Busfahrten EUR 30,00/Std. Auch für längere nicht vorher vereinbarte Pausen unterwegs auf der Transferstrecke, verrechnen wir für Taxifahrten EUR 20.-/angefangene Stunde und für Busfahrten EUR 30,00/angefangene Stunde. Kürzere Pausen (ca. 15 Min.), um eine Toilette aufzusuchen, können eingelegt werden. Ab 15 Min. wird dann Wartezeit verrechnet, wenn nicht anderes vereinbart wurde. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss zu bezahlen.

 

4.1. Zahlungsbedingungen

Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist das Entgelt für die durchgeführte Dienstleistung unmittelbar danach dem Lenker zu bezahlen. Für Vertragspartner können Monatsrechnungen nach Vereinbarung ausgestellt werden. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller/Kunde sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9% jährlich zu verrechnen + Mahnkosten (tatsächliche Kosten für Porto, Arbeitszeit und evt. Inkasso- und Rechtanwaltkosten).

 

5. Wenn Sie Ihre Anmeldung ändern oder den Bustransfer nicht antreten können (Stornierung)

 

5.1. Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Bustransfer absagen (stornieren), so müssen Sie uns dies umgehend schriftlich per E-Mail mitteilen.

 

5.2. Bearbeitungsgebühr

Bei einer Änderung der Buchung (Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderung der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Einsteigeorts/der Destination usw.) werden pro Buchung € 10,00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch 5.3).

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Stornokostenversicherung gedeckt. 

 

5.3. Stornierung

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, so können Sie bis 15 Tage vor Beginn der Reise kostenfrei stornieren. Zwischen 15 Tage und 2 Tage vor Antritt der Reise werden 50 % der Kosten verrechnet, erfolgt die Stornierung später als 48 Stunden vor Beginn der von „TaxiAutobus Seebacher“ zu erbringenden Beförderungsleistung, so werden 100 % als Stornogebühr verrechnet, d.h. Sie haben in diesem Fall keinerlei Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Stornokostenversicherung.

 

6. Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

„Taxi-Autobus Seebacher“ behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Fahrprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Fahrzeugart, Abfahrtszeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. „TaxiAutobus Seebacher“ bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. „Taxi-Autobus Seebacher“ informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.

 

7. Absage der Fahrt durch „Taxi-Autobus Seebacher“

In seltenen Fällen kann „Taxi-Autobus Seebacher“ gezwungen sein, die Busfahrt aus Gründen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, abzusagen und auch keinen anderen Veranstalter mit der Fahrt zu betrauen. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von „Taxi-Autobus Seebacher“ so rasch als möglich informiert.

 

7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

„Taxi-Autobus Seebacher“ ist berechtigt, die Busfahrt abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Näheres dazu in Ziffer 9.8. In diesen Fällen zahlt „Taxi-Autobus Seebacher“ Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8. Beanstandungen

Entspricht der Bustransfer nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich, d.h. möglichst noch am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sofern es möglich ist, noch während der Leistungserbringung Abhilfe zu leisten, haben Sie sich direkt an den Fahrer oder an die örtliche „Taxi-Autobus Seebacher“ -Vertretung zu wenden.

Ist dies nicht mehr möglich oder nicht den Verhältnissen angemessen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Der Fahrzeugführer oder die örtliche „Taxi-Autobus Seebacher“ -Vertretung wird bemüht sein, umgehend Abhilfe zu leisten. Wird innerhalb der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe wenn möglich vom Fahrer schriftlich festhalten. Dieser ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

 

9. Beförderungsbestimmungen

 

9.1. Der Busfahrer

Der verantwortliche Busfahrer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für eine sichere Fahrt zu ergreifen. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt wird und hat insbesondere volle Entscheidungsbefugnis über Beladung und Entladung des zu befördernden Gepäcks.

 

9.2. Ihr Gepäck

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen Ihres Flugveranstalters.

 

9.2.1. Freigepäck

Im Reisepreis ist die Beförderung des sog. Freigepäcks inbegriffen. Die Freigepäckgrenze beträgt pro Person • für Handgepäck 1 Stück • für Reisegepäck 1 Stück., zusätzlich 1 Paar Ski

 

9.2.2. Beschriftung und Verpackung Ihres Reisegepäcks

Am Gepäck müssen der Name und die Adresse des Passagiers angebracht sein. Für Verluste aus nicht abgeschlossenem Gepäck übernimmt „Taxi-Autobus Seebacher“ keine Haftung.

 

9.2.3. Ihr Gepäck wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert

Das Gepäck der Passagiere wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert. Wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen oder der Fahrer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält, kann das Gepäck auch auf einem der sogleich folgenden Busse befördert werden.

 

9.3. Gepäckschäden/-Verluste

 

9.3.1. Allgemein

„Taxi-Autobus Seebacher“ haftet nur für solche Schäden am Gepäck, die während der von ihr durchgeführten Fahrten verursacht wurden und für die ein gültiger Beförderungsvertrag be-steht. Die Haftung für Verlust oder für Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt. Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

 

9.3.2. Von anderem Gepäck verursachte Schäden

„Taxi-Autobus Seebacher“ ist nicht haftbar für Schäden, die durch das Gepäck eines anderen Reisegastes verursacht worden sind. Verursachen Gegenstände im Gepäck eines anderen Reisegastes Schäden an Ihrem Gepäck, so haben Sie sich ausschließlich an ihn zu halten. Wenn gefährliche Gegenstände in Ihrem Gepäck das Eigentum eines anderen Reisegastes oder das von „Taxi-Autobus Seebacher“ bzw. deren Subunternehmer schädigt, so sind Sie dafür haftbar.

 

9.3.3. Meldung eines Gepäckschadens

Es gilt Ziffer 8. Wenn Ihr Gepäck Schaden genommen hat, haben Sie dies beim jeweiligen Aussteigeort unverzüglich entweder dem Fahrer oder der lokalen Vertretung von „Taxi-Autobus Seebacher“ zu melden.

Diese nehmen ein Schadenprotokoll auf und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.

Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Auslieferung anstandslos entgegen nehmen, d.h. ohne unverzüglich schriftliche Beanstandung (z.B. mittels des erwähnten Schadenprotokoll-Formulars) zu machen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Ihr Gepäck in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist.

Hierbei gilt, dass Koffer oder ähnliche Verpackungsmaterialien dem Schutz des Inhaltes dienen, Druck aushalten müssen und Kratzer oder kleinere Beulen eine natürliche Abnutzung darstellen.

 

9.3.4. Gepäckverlust

Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Aussteigen und der Gepäckausgabe dem Fahrer zu melden. Es wird dann sogleich der Verlust aufgenommen und eine Nachforschung begonnen. Verlustmeldungen, die erst nach Verlassen des Aussteigeplatzes gemeldet werden, werden nur unter Vorbehalt aufgenommen.

 

9.4. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen

 

9.4.1. Allgemeines

Relevant für die Zuordnung der Kinder in eine Altersgruppe ist das Alter bei Antritt der gebuchten Fahrt.

 

9.4.2. Kleinkinder (0 – 2 Jahre)

Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren fahren kostenlos, sind jedoch aus Sicherheitsgründen anmeldepflichtig und pro Fahrt auf ein (1) Kind pro erwachsene Person begrenzt. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten/Begleitperson; sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck.

 

9.4.3. Keine Aufsicht von Minderjährigen durch „Taxi-Autobus Seebacher“

„Taxi-Autobus Seebacher“ kann weder bei der Abfertigung des Busses noch während der Fahrt eine Betreuung, Begleitung oder Aufsicht für Minderjährige stellen; für Folgen mangelnder Beaufsichtigung übernimmt „Taxi-Autobus Seebacher“ keinerlei Haftung.

 

9.5. Fahrplanzeiten, Boarding und Handling

 

9.5.1. Am Flughafen

Wir empfehlen Ihnen, sofort nach der Landung und dem Erhalt Ihres Gepäcks am Flughafen sich zum Bus-Terminal oder der Abfahrtsstelle von „Taxi-Autobus Seebacher“ zu begeben, um eine pünktliche Abfahrt zu ermöglichen.

Die Busse sind deutlich gekennzeichnet. Sollte Ihr Flug verspätet ankommen, sodass unser Bus diesen Flug nicht abwarten kann, so werden Sie automatisch auf den nächstfolgenden Bus umgebucht.

 

9.5.2. Einfindungszeit an der Abfahrtsstelle

Sie haben sich spätestens 15 Minuten nach der Gepäcksausgabe am Busterminal einzufinden, damit Verspätungen möglichst vermieden werden können.

 

9.5.3. Verspätete Ankunft

Unsere Abfahrtszeiten sind so gelegt, dass Ihnen noch genügend Zeit für das Check-in am Flughafen bleibt. Doch auch bei einer sorgfältigen Organisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren.

Gerade infolge großen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht, insbesondere nicht für das Erreichen des Fluges. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

 

9.6. Keine Sitzplatzreservierung

Die Reisenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Möglicherweise bei der Buchung vorgenommene Sitzplatzreservierungen sind unverbindlich, außer es handelt sich um Reservierungen für Behinderte oder allein reisende Kinder.

 

9.7. Nichtraucherfahrten

Wo nicht anders vermerkt, sind alle Fahrten mit „Taxi-Autobus Seebacher“ Nichtraucherfahrten.

 

9.8. Gründe zur Ablehnung der Beförderung

„Taxi-Autobus Seebacher“ ist bestrebt, allen Reisegästen eine angenehme und sichere Fahrt zu gewähren. Verhält sich ein Reisegast an Bord des Busses so, dass der Fahrer bei der Ausübung seiner Pflichten behindert wird, die Anweisungen des Fahrers nicht befolgt werden oder sein Verhalten anderen Reisegästen zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt oder führen kann, kann „Taxi-Autobus Seebacher“ Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden.

 

„Taxi-Autobus Seebacher“ kann diesen Reisegast – falls erforderlich und verhältnismäßig – aus dem Bus verweisen, seine Beförderung auf weiteren Fahrten an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Derartige an Bord eines Busses begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich aus auch zivilrechtlich verfolgt.

 

9.9. Ansprüche wegen Nichtbeförderung

Wenn die Beförderung aus Gründen, die bei „Taxi-Autobus Seebacher“ liegen, nicht oder verspätet durchgeführt wird, beschränkt sich die Ersatzpflicht von „Taxi-Autobus Seebacher“ auf die Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Jede weitergehende Haftung von „Taxi-Autobus Seebacher“ ist ausgeschlossen.

 

10. Haftung von „Taxi-Autobus Seebacher“

 

10.1. Gepäckschäden

Die Haftung von „Taxi-Autobus Seebacher“ für die Verspätung, Beschädigung oder den Verlust von Gepäck ist beschränkt je Gepäckstück auf € 200, für Handgepäck auf € 100 je Reisegast.

Bei folgenden Gegenständen im Gepäck der Reisegäste übernimmt „Taxi-Autobus Seebacher“ keine Haftung bei Schäden: zerbrechliche Gegenstände (insbesondere Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), verderbliche Gegenstände, Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Geschäftspapieren und Muster, Reisepässen und andere Personalausweise; es ist gleichgültig, ob solche Gegenstände mit oder ohne Wissen der Verantwortlichen von „Taxi-Autobus Seebacher“ transportiert wurde.

 

11. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Stornokostenversicherung, Reiseunfallversicherung usw.

 

12. Änderungen dieser Bestimmungen

Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen von „Taxi-Autobus Seebacher“ ist es keinesfalls gestattet, diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder für „Taxi-Autobus Seebacher“ auf deren Anwendung zu verzichten. Vielmehr ist solches – selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen als unserem Vertragspartner – einzig der Geschäftsleitung von „Taxi-Autobus Seebacher“ gestattet.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

13.1. Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und „Taxi-Autobus Seebacher“ ist – soweit eine Rechtswahl zulässig ist – ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Vertrags- und Beförderungs-bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

 

13.2. Gerichtsstand

Für Klagen gegen „Taxi-Autobus Seebacher“ wird ausschließlich die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Schladming bzw. Landesgerichtes Leoben vereinbart.

 

Für Druckfehler wird nicht gehaftet. Irrtum und Änderungen vorbehalten!